Ab welchem alter darf man ein feuerzeug kaufen in nrw
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten. Das Jugendschutzgesetz JuSchG kümmert sich darum, dass Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen — entweder in der Öffentlichkeit oder durch die Medien — geschützt bleiben. Neben Bestimmungen zu Ausgehzeiten und Alkohol wird natürlich auch der Konsum bzw. Verkauf von Tabakwaren thematisiert. Die Zigarette von Mama , wenn sie sich mit ihren Freundinnen zum Weiberabend verabredet, die Zigarre von Papa nach dem Essen oder Opa, der genüsslich seine Pfeife raucht : Bereits in der frühen Kindheit werden junge Menschen mit dem Thema Rauchen konfrontiert. Meist sind diese fasziniert von dem Rauch, der da plötzlich von den scheinbar magischen Glimmstängeln aufsteigt. Dies weckt wiederum ihre Neugierde und führt nicht selten dazu, dass der eine oder andere Heranwachsende eine Zigarette aus der Schachtel der Eltern stibitzt und selbst sein Glück versucht. Damit so etwas nicht geschieht, müssen Gewerbetreibende und Eltern Hand in Hand zusammenarbeiten. Dazu ist eine Frage besonders wichtig: Ab wann darf man überhaupt rauchen?
Ab welchem Alter darf man ein Feuerzeug kaufen in NRW?
Der Verkäufer kann entscheiden ob er ein Feuerzeug an ein Kind verkauft! Willst Du jetzt alle Produkte durchgehen? Und ist LUDWIG nicht dein anderer Account? Jedenfalls sind Fragestellungen und auch Art der Namensgestaltung schon sehr auffällig. Du musst dich einloggen oder registrieren, um hier zu antworten. Ähnliche Themen zu "Ab wann darf man Feuerzeuge kaufen? Bestellung legaler Ware über Darket-Markt - Strafbar? Macht sich der Käufer hierdurch strafbar, obwohl er lediglich legale Ware kauft? Sie dürfen bei Ihrem Dealer auch völlig legal Feuerzeuge und Drehpapier kaufen. Aber die Idee mit Unterstüztung einer kriminellen Vereinigung ist gut. Da könnte man dann jeden Bahnfahrer direkt verknacken - den erst der Betrieb von Bahnhöfen schafft ja die nötige Infrastruktur für die dort geschehende Ist es legal, wenn man Auspuff lauter macht? Verkauf von Feuerzeugen an Kinder? AW: Verkauf von Feuerzeugen an Kinder? Mir ist kein Gesetz oder eine Verordnung bekannt die den Verkauf verbietet. Aber die Verkäufer werden sicherlich misstrauisch, wenn Kinder Feuerzeuge oder Streichhölzer kaufen und werden ihnen das im zweifelsfall abnehmen bzw.
Rechtliche Regelungen zum Feuerzeugkauf in NRW
Feuerzeuge und Streichhölzer sind für Kleinkinder strikt verboten. Eine klare und eindeutige Bundesweite Regelung, in dem geschrieben steht, ab wie viel Jahren man ein Feuerzeug kaufen darf gibt es nicht. Dort steht: Kinder unter 12 Jahren dürfen keine Streichhölzer und Feuerzeuge kaufen. Dieses Gesetz trat am Ergänzt wird dieser Absatz mit dem 2. Satz: Zündhölzer und Feuerzeuge sind so zu verwahren, dass sie Kindern schwer zugänglich gemacht werden sollen. Wie man sieht fällt der Besitz eines Feuerzeugs in die letzte Phase der Kindheit. Die sich zwischen dem Lebensjahr befindet. Darüber hinaus folgt die sogenannte Adoleszenz, also der Eintritt in das Jugendalter. Viele der Supermärkte, Discounter und andere Verkaufsstellen gehen hier auf Nummer sicher und verkaufen normale Einwegfeuerzeuge ab 16 Jahren, obwohl die Kindheit per Definition schon ab dem Lebensjahr endet und das Jugendalter beginnt. Sturmfeuerzeuge z. B Gas- und Benzinfeuerzeuge werden sogar erst ab dem Lebensjahr ausgehändigt. Im Gegensatz zu Tabakwaren wurde kein Bundesweites Gesetz für ein Verkaufsverbot an Jugendliche für Raucherbedarfsartikel erlassen.
Wie alt muss man sein, um ein Feuerzeug in NRW zu erwerben?
Jugendliche nutzen Feuerzeuge am häufigsten zum Anzünden von Kerzen. Das Jugendschutzgesetz verbietet Kindern und Jugendlichen weder die Betätigung eines Gasofens noch die Verwendung von Wachskerzen, sodass ein Verkaufsverbot für Feuerzeuge unsinnig wäre. Folgerichtig gelten in den meisten Bundesländern keine Einschränkungen hinsichtlich des Verkaufs der entsprechenden Artikel. Dessen ungeachtet können Geschäfte die Abgabe von Feuerzeugen und Streichhölzern freiwillig beschränken, sodass einzelne Supermärkte diese Produkte tatsächlich erst ab einem Mindestalter von vierzehn oder sechzehn Jahren verkaufen. Diese Entscheidung trifft jedoch der jeweilige Ladeninhaber. Er schützt sich damit vor möglichen Regressansprüchen der Eltern oder anderer Geschädigter, wenn die Kinder mit legal, aber gegen den Wunsch der Erziehungsberechtigten an sie abgegebenen Feuerzeugen oder Streichhölzern einen Schaden anrichten. Es besteht auch keine Pflicht, sich vor dem Verkauf zu erkundigen, ob das Kind oder der Jugendliche das Feuerzeug zum statthaften Anzünden von Kerzen oder zum verbotenen Rauchen verwenden will.