3 pflichten franchisenehmer
Franchisepartner müssen vor Abschluss eines Franchisevertrages vom Franchisegeber vollständig und wahrheitsgetreu über alle relevanten Sachverhalte zum Franchisesystem aufgeklärt werden. Der Franchisevertrag. Mit einem bereits erfolgreich auf dem Markt existierenden Franchisesystem hat der Franchisenehmer klare Wettbewerbsvorteile. Franchisenehmer erhalten vom Franchisegeber ein Systemhandbuch, in dem alle Informationen zum Franchisesystem wie der Betriebsführung, dem Marketing und vielem mehr schriftlich festgehalten sind. Franchisenehmer haben das Recht sowohl beim Aufbau als auch bei der laufenden Führung des Geschäfts vom Franchisegeber qualifiziert beraten und umfassend betreut zu werden. Dabei erhalten alle Franchisenehmer die gleiche Betreuung, unabhängig ihrer Umsatzzahlen, besseren Lage oder anderer Vorteile. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel sind vertraglich festgelegt. Wer Franchisenehmer werden möchte, sollte sich vorab umfangreich informieren. Eine Franchisepartnerschaft bietet zwar viele Vorteile, bindet aber auch an gewisse Pflichten.
3 Pflichten eines Franchise-Nehmers: Was Sie wissen müssen
Der Zweck umfangreicher Unterstützungs- und Beratungspflichten ist es, dem Franchisenehmer dazu zu verhelfen, von Beginn der Partnerschaft an ein erfolgreiches Geschäft führen zu können. Der Umfang der Beratungspflicht ist so weitgehend, dass der Franchisegeber, der ein bewährtes System anbietet, den für ihn tätigen Franchisenehmer auch vor geschäftlichen Fehlinvestitionen bewahren muss. Bereits vor Vertragsabschluss ist der Franchisegeber verpflichtet, den Franchisenehmer über die wirkliche Situation seines Betriebs und des Franchisesystems zu informieren, weil davon im Wesentlichen die Verdienstmöglichkeiten und die Entscheidung des Franchisenehmers zum Vertragsabschluss abhängen. Der Franchisegeber darf beim Franchisenehmer nicht Erwartungen wecken, die unzutreffend sind. Die Vertragsgestaltung muss transparent und die Risiken für den Franchisenehmer müssen kalkulierbar sein. Der Fanchisegeber ist zu folgenden Informationen vor Vertragsabschluss verpflichtet [1] :. Entgegen einer häufig vertretenen Auffassung, ist eine vorvertragliche Aufklärung über den Standort und die Rentabilität des neuen Betriebs nicht geschuldet.
Die wichtigsten Verpflichtungen eines Franchisenehmers
In einer Franchisepartnerschaft gibt es zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber diverse Rechte und Pflichten, welche von beiden Seiten erfüllt werden müssen. Erfahre, welche gesetzlichen Vorschriften grundlegend eine Vertrags- und Vertriebspartnerschaft im Franchise kennzeichnen und was du dabei als Franchisenehmer unbedingt beachten musst. Franchisegeber haben in ihrer Branche ein erfolgreiches Geschäftsmodell entwickelt. Dieses wollen sie mit selbständig agierenden Menschen multiplizieren, anstatt ein eigenes Fillialnetz aufzubauen. Der Franchisegeber verleiht quasi sein Unternehmenskonzept gegen eine Gebühr an einen Franchisenehmer. Dieser verpflichtet sich, die vorgegebenen Geschäftsabläufe einzuhalten. Fungiert darüberhinaus aber als selbständiger Unternehmer. Um mit einem Franchising zu gründen, solltest du über ein solides Franchise-Wissen. Dann kann die Existenzgründung als Franchisenehmer vorteilhafter sein, als die Erstellung eines eigenen Businessplans und dessen "Erprobung" am Markt. Im folgenden zählen wir einige mögliche Vorteile mit dem Start als Franchisenehmer auf:.
Franchisenehmer-Pflichten: Ein Leitfaden für Erfolg
Der Grundgedanke der Zusammenarbeit für wirtschaftlichen Erfolg sieht vor, dass die Mitglieder des Franchisenetzes einheitlich auf dem Markt auftreten. Um diesen einheitlichen Marktauftritt sicher zu stellen, hat sich der Franchisenehmer an die Vorgaben der Systemzentrale zu halten. Der Franchisegeber überlässt dem Franchisenehmer gemeinsam mit dem Know-How das Systemhandbuch. Im Manual sind weitere Angaben über den Marktauftritt und das Franchisekonzept aufgeführt. Beispiel Das Konzept des Franchisegebers Das Konzept des Franchisegebers beinhaltet zunächst das Vertriebskonzept und gegebenenfalls das Herstellungskonzept. Das Vertriebskonzept gibt unter anderem an, zu welchen Preisen ein Produkt auf welche Art vertrieben werden soll. Es enthält neben Vorgaben zu der Gestaltung der Verkaufsräume beispielsweise Angaben über das Werbe- und Marketingkonzept. Eine Geheimhaltungspflicht kann bereits durch Vertragsverhandlungen entstehen. Das ist vor allem dann denkbar, wenn ein potenzieller Franchisenehmer schon zu diesem frühen Zeitpunkt - und somit vor Vertragsschluss - mit dem Know-How des Franchisegebers versorgt wird.